Ritter von Kempski Privathotels

Unsere Spielregeln

für ein harmonisches Miteinander

A wie ...

Alkohol

Alkoholische Getränke sind grundsätzlich verboten. Zuwiderhandlungen können die Kündigung nach sich ziehen. Die Einnahme von Rauschmitteln jeglicher Art ist nicht gestattet.

Anrede

Es wirkt im Gastbereich professioneller, wenn wir uns mit „Sie“ anreden. Im Hintergrund ist natürlich das „Du“, wenn beide damit einverstanden sind, in Ordnung.

Arbeitssicherheit

Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten. So ist unter anderem der Aufenthalt auf dem Dach und in den Maschinen- und Lagerräumen für Unbefugte verboten. Derartige Bereiche dürfen nur aus dienstlichem Anlass unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen betreten werden. Ein Fahrstuhl darf nur vom Fachmann, mit zertifiziertem Nachweis (Ausbildung aller Empfangsmitarbeiter und Techniker zum Aufzugswärter), per Hand bedient werden. Ansonsten ist der Notdienst des Herstellers zu informieren, beziehungsweise die Feuerwehr.

Arbeitsunfall

Bei einem Betriebsunfall ist sofort der Sicherheitsbeauftragte des Hotels und der Abteilungsleiter zu verständigen, sowie die Direktion und das Personalbüro. Über den genauen Hergang wird der Abteilungsleiter einen Bericht erstellen, der  von der Personalabteilung an die Berufsgenossenschaft weitergeleitet werden muss.

Auftreten

Alle Mitarbeiter denken stets daran, dass sie im Umgang mit den Gästen unser Haus repräsentieren und legen größten Wert auf ihr Äußeres. Es ist die Verpflichtung, täglich gepflegt und sauber den Dienst anzutreten.

In diesem Zusammenhang achten Mitarbeiter besonders:

•auf einwandfreie und vollständige Dienstkleidung mit Namensschild

•geputzte Schuhe, saubere, kurze Fingernägel, nur natürlicher Nagellack

•dezentes Make-up, dezente Frisur mit gleichmäßiger natürlicher Farbgebung

•Wir bitten zu vermeiden:

         Mund- und Körpergeruch, übermäßigen Schmuck, Piercings und Tätowierungen im sichtbaren Bereich

Aushänge

Schätzen Sie Aushänge jeder Art! Aushänge sind dazu da, Neuigkeiten zu verbreiten. Doch auch besondere Leistungen werden so honoriert, wie zum Beispiel durch Zeitungsartikel über Mitarbeiter.